Das PNOG kommt. Was ändert sich für Ihren Pflegedienst?
Neue Budgets, höhere Schwellen bei den Pflegegraden, ein eigener Weg für Akutsituationen und ein Milliardenprogramm für die Digitalisierung: Das Pflegeneuordnungsgesetz ordnet die häusliche Pflege an vielen Stellen gleichzeitig neu. Hier finden Sie unser Webinar, den ausführlichen Fachartikel und Antworten auf die häufigsten Fragen. Wir erweitern die Seite laufend.
Was sich ändert. Und was das für Sie heißt.
Für ambulante Pflegedienste ist weniger entscheidend, welche einzelne Leistung steigt oder wegfällt. Wichtiger ist, wie sich Leistungslogik, Abrechnung, Beratung und digitale Prozesse verändern. Wählen Sie einen Bereich.
Vier Budgets statt einzelner Leistungen.
Was der Entwurf vorsieht
- Sachleistungs-, Entlastungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget ersetzen die bisherige Systematik
- Das Sachleistungsbudget steigt in Pflegegrad 2 bis 5 auf 890 bis 2.530 Euro im Monat
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro wird zum Sozialraumbudget, erst ab Pflegegrad 2
Was das für Ihren Pflegedienst heißt
- Jede Leistung muss dem zulässigen Budget zugeordnet werden
- Kostenübersichten und Kundeninformationen brauchen neue Beträge
- Ihre Abrechnungssoftware muss neue Logik und Übergangsregeln abbilden
Höhere Schwellen für Pflegegrad 1 bis 3.
Neue Punktgrenzen ab 2027
- PG 1
12,5 Punkte→15 Punkte - PG 2
27 Punkte→30 Punkte - PG 3
47,5 Punkte→50 Punkte
Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert.
Was das für Ihren Pflegedienst heißt
- Bestandskunden behalten ihren Pflegegrad durch den Bestandsschutz
- Die Zusammensetzung neuer Kunden kann sich langfristig verändern
- Beratung bei Neuaufnahmen wird wichtiger, Einstufungsprognosen bleiben Sache der Begutachtung
Ein eigener Weg für Versorgungslücken.
Was der Entwurf vorsieht
- Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro pro Jahr für Pflegegrad 2 bis 5
- 2027 übergangsweise offen für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste
- Ab 2028 Anspruch auf einen ambulanten Pflegenotdienst
Was das für Ihren Pflegedienst heißt
- Eine allgemeine Notdienst-Pflicht für jeden Dienst ergibt sich nicht
- Eigene Kapazitäten und Ausfallkonzepte jetzt dokumentieren
- Keine neuen Leistungsversprechen, bevor Vertrags- und Vergütungsregeln feststehen
Neues Förderprogramm und ein digitaler Zugang für Pflegebedürftige.
Was der Entwurf vorsieht
- 1,6 Milliarden Euro vom Bund plus bis zu 400 Millionen Euro von den Ländern, 2027 bis 2031
- Der bestehende Zuschuss (bis 40 Prozent, maximal 12.000 Euro) läuft bis 2030 weiter
- Pflege-Cockpit der Pflegekassen mit Anbietersuche ab Juli 2028
Was das für Ihren Pflegedienst heißt
- Investitionsbedarf für Dokumentation, Schnittstellen und IT-Sicherheit erfassen
- Fördermittel erst fest einplanen, wenn die Richtlinien vorliegen (bis 30.06.2027)
- Stammdaten, Leistungsbeschreibungen und Preise aktuell halten
Mehr Budget je Pflegegrad. Neue Regeln für die Abrechnung.
So verändern sich die monatlichen Beträge nach dem Kabinettsentwurf gegenüber den 2026 geltenden Leistungen.
- PG 2+94 €
- PG 3+93 €
- PG 4+231 €
- PG 5+231 €
Ersetzt den Entlastungsbetrag von 131 Euro, ab Pflegegrad 2. Unter 25 Jahren 300 Euro.
Für Akutsituationen und Kurzzeitpflege. Kein 1:1-Ersatz für den heutigen Gemeinsamen Jahresbetrag.
Für bereits eingestufte Personen gilt ein Bestandsschutz beim Pflegegrad.
Beträge laut Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich.
Pflegereform 2027 verstehen. Live und kostenlos.
Live-WebinarWas das Pflegeneuordnungsgesetz für ambulante Pflegedienste bedeutet
Neue Pflegebudgets, veränderte Pflegegrade, Regelungen zur Akutversorgung und eine Förderung der Digitalisierung: Wir ordnen ein, welche Teile des Entwurfs ambulante Pflegedienste konkret betreffen und worauf Sie sich jetzt vorbereiten sollten. Wie in allen unseren Webinaren ist Raum für Ihre Fragen.
Alle Details zum PNOG. In einem Artikel.
Pflegereform 2027: Was das Pflegeneuordnungsgesetz für ambulante Pflegedienste bedeutet
Unser Überblick betrachtet das PNOG gezielt aus Sicht ambulanter Pflegeeinrichtungen. Mit allen geplanten Beträgen, Vergleichstabellen zum heutigen Stand und einer Einordnung, welche Fragen für die Praxis noch offen sind.
Das finden Sie im Artikel
- Die vier Budgets mit allen Beträgen je Pflegegrad
- Alte und neue Schwellenwerte der Pflegegrade
- Überbrückungsbudget, Übergang 2027 und Pflegenotdienst ab 2028
- Pflegebegleitung und Pflege-Cockpit als neue Schnittstellen
- Digitalisierungszuschuss und neues Förderprogramm
- Änderungen bei Entlohnung und Meldeverfahren
- Vorbereitungscheck für Abrechnung, Akutversorgung, Digitalisierung und Kommunikation
Nicht alles auf einmal. Der geplante Fahrplan bis 2030.
Die einzelnen Bausteine starten nach dem Kabinettsentwurf zeitversetzt. Behandeln Sie die Termine als Planungsstand, nicht als feste Umsetzungsfrist.
- ✓30.09.2026Erledigt
Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.
- Herbst 2026Läuft
Parlamentarisches Verfahren
Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf. Änderungen sind möglich.
- 01.01.2027Geplant
Neue Budgets und Schwellenwerte
Start der vier Budgets und der neuen Punktgrenzen. Für das Überbrückungsbudget gilt 2027 eine Übergangsregel.
- 01.07.2027Geplant
Digitalisierungsförderung
Förderrichtlinien des GKV-Spitzenverbands bis 30. Juni, danach Vergabe der Mittel.
- 01.01.2028Geplant
Ambulante Akutversorgung
Anspruch auf Leistungen eines ambulanten Pflegenotdienstes und auf Akut-Kurzzeitpflege.
- 01.07.2028Geplant
Pflege-Cockpit
Die ersten Kernfunktionen des digitalen Zugangs der Pflegekassen stehen bereit.
- 01.01.2029Geplant
Pflegebegleitung und Dynamisierung
Start der Pflegebegleitung. Leistungen werden jährlich auf Basis der Kerninflation angepasst.
- 01.01.2030Geplant
Pflege-Cockpit vollständig
Spätestens dann sollen alle weiteren Funktionen verfügbar sein.
Fragen zum Pflegeneuordnungsgesetz.
Antworten aus Sicht ambulanter Pflegedienste, auf Grundlage des Kabinettsentwurfs vom 30. September 2026. Ihre Frage war nicht dabei? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?+
Ist das PNOG schon beschlossen und ab wann gilt es?+
Was ändert sich für ambulante Pflegedienste konkret?+
Welche vier Budgets sieht der Entwurf vor?+
Wie hoch soll das neue Sachleistungsbudget sein?+
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro?+
Was ändert sich bei den Pflegegraden?+
Was ist das Überbrückungsbudget und was gilt 2027?+
Muss jeder Pflegedienst künftig einen Pflegenotdienst anbieten?+
Was ist das Pflege-Cockpit und warum betrifft es Pflegedienste?+
Welche Digitalisierungsförderung ist geplant?+
Ändert sich etwas bei der Entlohnung?+
Was sollten Pflegedienste jetzt schon vorbereiten?+
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