Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege 
(QPR ambulant)

Eine erfolgreiche Qualitätsprüfung ist keine Glückssache, sondern eine Frage der klaren Vorbereitung. Entscheidend ist, wie sicher Dokumentation, Abläufe und Nachweise im Alltag verankert sind — speziell abgestimmt auf ambulante Pflegedienste und Tagespflegen. Hier finden Sie alles, was wir zur QPR ambulant erarbeitet haben: Webinar-Aufzeichnungen zur optimalen Vorbereitung, Fachartikel zu den wichtigsten Kriterien, praxisnahe Checklisten zum Herunterladen und konkrete Tipps für ein entspanntes Audit.

QPR 2026 auf einen Blick: Die neue Prüflogik kompakt für Ihr Team

Die neue QPR ambulant gilt ab dem 1. Juli 2026 — und verändert die Prüflogik grundlegend. Weg von Noten und reiner Papierform, hin zu einer vierstufigen Bewertung (A–D) und der tatsächlichen Wirkung der Pflege vor Ort. Zudem zählen Dokumentation, Inaugenscheinnahme und Fachgespräch ab sofort als drei gleichrangige Quellen.

Damit Sie und Ihr Team die neuen Regelungen, die fünf Qualitätsbereiche und den exakten Prüfablauf jederzeit im Blick behalten, haben wir alle Kerninhalte übersichtlich auf einem Poster zusammengefasst. Es zeigt kompakt, worauf es ab 2026 ankommt — ideal für den Aushang im Dienstzimmer oder zur schnellen Orientierung im Alltag.

Das Plakat steht Ihnen ab sofort kostenlos als Download im A1-, A2- und A4-Format zur Verfügung. Ohne Anmeldung, ohne Angabe von Daten.

Webinar

QPR 2026 ambulant – kein Grund zur Panik, aber Grund zum Handeln

Zum 1. Juli 2026 treten die neuen Qualitäts- und Prüfrichtlinien (QPR) für die ambulante Pflege in Kraft. Für viele Pflegedienste bedeutet das neue Bewertungslogiken, eine veränderte Stichprobensystematik und angepasste Anforderungen an die Dokumentation. Wer die Systematik versteht, kann der Prüfung gelassen entgegensehen – darum zeigen wir Ihnen kompakt, worauf es jetzt wirklich ankommt.

Im ersten Teil führen wir Sie durch die zentralen Neuerungen der QPR ambulant 2026 und erläutern die neue Bewertungssystematik von A bis D. Im zweiten Teil wird es konkret: Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich mit myCortex prüfsicher aufstellen – von der Stichprobenmethodik über die Qualitätsbereiche bis zur Dokumentation. Den Abschluss bildet eine ausführliche Fragerunde, in der Ihre Fragen im Mittelpunkt stehen.

Muster-Begründungsbogen für die neue QPR 2026

Weicht die Versorgung vom vereinbarten Standard ab, fordert die neue Prüflogik eine klare fachliche Begründung. Unser Muster-Begründungsbogen als PDF liefert Ihnen und Ihrem Pflegeteam konkrete Formulierungshilfen für die Praxis. Direkt als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken oder digital nutzen. 

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) 2026 — von den fünf Qualitätsbereichen über die Bewertungsskala bis zum Ablauf der Prüfung vor Ort. Ihre Frage war nicht dabei? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) 2026 löst das bisherige Prüfsystem für ambulante Pflegedienste ab und gilt seit dem 1. Juli 2026. Grundlage ist § 114 SGB XI. Die Richtlinie unterscheidet erstmals klar zwischen Teil 1a (Pflegedienste) und Teil 1b (Betreuungsdienste) und verschiebt den Prüffokus von der reinen Dokumentenprüfung hin zur tatsächlichen Versorgungsqualität beim Klienten.
Vier zentrale Änderungen: Aus Schulnoten wird eine vierstufige Bewertung von A bis D je Qualitätsaspekt. Der Fokus verschiebt sich von reiner Dokumentenprüfung zur echten Wirkung beim Klienten. Drei Quellen zählen künftig gleichrangig — Dokumentation, Inaugenscheinnahme und Fachgespräch. Und begründete Abweichungen vom Standard sind ausdrücklich erlaubt, wenn sie fachlich nachvollziehbar sind.
Bisher zählte vor allem, was in der Akte stand. Jetzt wiegen drei Quellen gleich schwer: die Dokumentation, das, was der Prüfer beim Hausbesuch tatsächlich vorfindet, und das Fachgespräch mit der Pflegekraft. Fehlt eine Dokumentation, kann die Pflegefachperson die Situation im Gespräch nachvollziehbar begründen — das wird gleichwertig gewertet. Entscheidend ist nicht mehr nur die perfekte Akte, sondern eine schlüssige Gesamtsituation.
QB 1 prüft unabhängig von vereinbarten Leistungen den allgemeinen Zustand des Klienten — etwa Hautzustand oder Ernährung. QB 2 bewertet die individuell vereinbarten Leistungen, zum Beispiel Körperpflege nach SGB XI. QB 3 betrifft ärztlich verordnete Behandlungspflege. QB 4 umfasst sonstige personenbezogene Aspekte wie die Einbindung von Angehörigen — hier gibt es keine A-D-Bewertung, nur eine Dialogeinschätzung. QB 5 bewertet einrichtungsbezogene Aspekte wie Qualitätsmanagement und Hygiene, nur als „erfüllt" oder „nicht erfüllt".
A bedeutet keine Auffälligkeiten oder Defizite. B steht für Auffälligkeiten ohne zu erwartende Risiken oder Folgen — hier geht der Prüfer eher in einen Beratungsmodus. C bezeichnet ein Defizit ohne bisher eingetretene negative Folge, etwa ein vermeidbares Risiko das nicht erkannt wurde. D beschreibt ein Defizit mit bereits eingetretener negativer Folge — ein kritischer Fehler mit tatsächlichem Schaden für den Klienten, etwa eine falsche Medikamentengabe.
Sechs Schritte: Ankündigung in der Regel einen Tag vorher (bei Anlassprüfungen unangekündigt), eine Einführung mit Klärung von Ablauf und Zeitaufwand, die Zufallsstichprobe der zu prüfenden Klienten, der Hausbesuch mit Dokumentationsprüfung und Inaugenscheinnahme, das Fachgespräch mit der zuständigen Pflegefachperson, und zum Abschluss ein Teamgespräch mit Bericht binnen 21 Tagen.
Der Prüfer wählt zufällig eine Startzahl zwischen 1 und 6 und zieht daraufhin in festem Abstand Klienten aus vier Teilgruppen: zwei Personen mit mobiler und kognitiver Beeinträchtigung, zwei mit rein mobiler Beeinträchtigung, zwei mit rein kognitiver Beeinträchtigung, und drei mit besonders aufwendiger häuslicher Krankenpflege. Wichtig: Nur Klienten, die vorab eingewilligt haben, können gezogen werden — verweigert ein Klient, geht der Prüfer einfach zum nächsten in der Liste weiter. Eine kleine Zahl an Einwilligungen schützt also nicht vor der Prüfung.
Das Fachgespräch ist gleichwertig zur Dokumentation — nicht nachrangig. Wenn etwas nicht dokumentiert wurde, zählt die nachvollziehbare fachliche Begründung der Pflegekraft genauso viel. Wichtig ist nicht, Definitionen auswendig zu können, sondern Zusammenhänge zu verstehen und Pflegeentscheidungen erklären zu können — etwa warum eine bestimmte Maßnahme gewählt wurde und woran man erkennt, ob sie wirkt. Widersprüche zwischen Aussage und tatsächlicher Versorgung vor Ort kann der Prüfer allerdings nicht zugunsten des Dienstes werten.
Die Dokumentation muss so erfolgen, dass sie direkt im Pflegealltag entsteht — nicht nachträglich am Schreibtisch. Klienten müssen in die vier Teilgruppen eingeordnet werden, und diese Einschätzung muss alle 12 Monate erneuert werden. Eine gute Software erkennt Risiken idealerweise, bevor der Prüfer danach fragt, und ordnet Pflegeberichte automatisch den relevanten Qualitätsbereichen zu — statt dass die Pflegekraft das manuell nachträgt. myCortex unterstützt diesen Prozess vollständig, inklusive KI-gestützter Spracherkennung direkt am Point of Care.
Dauerhaft: eine aktuelle Liste aller versorgten Personen führen, Maßnahmenpläne vollständig schriftlich vorhalten (die einzige zwingend schriftliche Unterlage), QM-Handbuch und Fortbildungsnachweise aktuell halten. Nach der Ankündigung: eine verantwortliche Pflegefachperson für den Prüftag benennen und Einwilligungen prüfen. Am Prüftag selbst: Dokumentation zu möglichen Stichprobenfällen griffbereit haben und das Team auf Pflegeentscheidungen im Fachgespräch vorbereiten — nicht auswendig lernen, sondern Zusammenhänge verstehen können.